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    <title>rudolf horaczek)rss newsfeed</title>
    <link>http://horaczek.net/</link>
    <description>Aktuelle Informationen über Themen, Kunden und Projekte.</description>
    <language>de-at</language>
    <copyright>© rudolf horaczek, wien</copyright>
    <pubDate>Fri, 15 Jun 2007 09:34:10 +0100</pubDate>
    <lastBuildDate>Wed, 14 Nov 2007 10:42:12 +0100</lastBuildDate>
    <category>grafikdesign, webdesign</category>
    <item>
      <title>Corporate Design für Optikfachgeschäft</title>
      <description>&lt;p&gt;MONOKEL, das; [Kunstwort aus griechisch mono-, »ein« und lateinisch oculus, »Auge«], auch Einglas genannt, war eine Sehhilfe, die im Gegensatz zur heute verwendeten Brille aus nur einem Glas bestand und am Auge eingeklemmt wurde. Das MONOKEL entwickelte sich aus dem Lesestein, einer geschliffenen Linse aus Quarz, Bergkristall oder Beryll, daher das deutsche Wort »Brille«. Dieser wurde zum Vergrößern direkt auf das Schriftstück gelegt. Ab dem 14. Jahrhundert wurde die Linse vors Auge gehalten. Im 16. Jahrhundert entstand die Idee, die Linse durch die Muskeln direkt vor dem Auge festzuklemmen, um beide Hände frei zu haben.&lt;/p&gt;
	  &lt;p&gt;Seit Anfang September 2007 steht der Begriff MONOKEL auch für ein neues Optikfachgeschäft im Zentrum Korneuburgs.&lt;/p&gt;
	  &lt;p&gt;sehen.hören.erleben ist das Geschäftskonzept bei dem individuelle Betreuung und modernste Technik im Bereich Augenoptik für ein entspanntes Einkaufserlebnis sorgen. In den neu renovierten, historischen Räumen eines gotischen Stadthauses wird ein umfangreiches Sortiment exklusiver Brillenfassungen und hochwertiger Gläser angeboten. Und sollte die Wahl der passenden Sehhilfen mal etwas länger dauern kann man sich bei einer Tasse Kaffee, oder in der »Lounge« ein wenig ausruhen.&lt;/p&gt;
	  &lt;p&gt;MONOKEL | Hauptplatz 8 | 2100 Korneuburg | Österreich&lt;/p&gt;
	  Corporate Design — &lt;a href="http://www.horaczek.net/"&gt;rudolf horaczek&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description>
      <author>keinspam@horaczek.net (rudolf horaczek)</author>
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      <pubDate>Sat, 1 Sep 2007 14:29:55 +0100</pubDate>
      <category>kunden</category>
    </item>
    <item>
      <title>elektrabregenz eröffnet Online-Ersatzteilshop</title>
      <description>&lt;p&gt;Bedienungsanleitungen, technische Dokumentationen, Ersatzteile und Zubehör direkt vom Hersteller.&lt;/p&gt;
	  &lt;p&gt;Der neue Onlineshop soll in erster Linie Vertragspartnern und Händlern die Bestellung von Ersatz- und Zubehörteilen der elektrabregenz Haushalts- und Heißwassergeräte erleichtern. Aber auch Endverbraucher und gelernte Techniker profitieren von der neuen Online Bestellung.&lt;/p&gt;
	  &lt;p&gt;Die Möglichkeit Bedienungsanleitungen – auch für ältere Geräte – im PDF-Format zu suchen, hilft dabei verloren gegangenes Wissen über den Funktionsumfang der unterschiedlichen Haushaltsgeräte wieder zu entdecken.&lt;br/&gt;
	  Auch bei technischen Problemen bietet elektrabregenz jetzt die Möglichkeit, das mühsame telefonische Melden von Störungen durch ein Online-Formular zu ersetzen. Um die Wartezeit bis zur Lösung des Problems so gering wie möglich zu halten, werden die Gerätedaten und Kundenangaben direkt an die nächstgelegene Kundendienststelle  geschickt. Schließlich will ja niemand länger als nötig, auf seine »Haushaltshilfe« verzichten.&lt;/p&gt;
	  &lt;p&gt;&lt;a href="http://service.elektrabregenz.com/" target="_blank"&gt;elektrabregenz Servicebereich&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
	  &lt;p&gt;Technische Umsetzung — &lt;a href="http://www.alladin.at/" target="_blank"&gt;alladin-IT&lt;/a&gt;&lt;br/&gt;
	  Grafische Gestaltung — &lt;a href="http://www.horaczek.net/"&gt;rudolf horaczek&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description>
      <author>keinspam@horaczek.net (rudolf horaczek)</author>
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      <pubDate>Mon, 6 Aug 2007 17:16:12 +0100</pubDate>
      <category>kunden</category>
    </item>
    <item>
      <title>Was bedeutet das neue Unternehmer Gesetzbuch für meine Geschäftspapiere?</title>
      <description>Verpflichtende Angaben auf Geschäftsschreiben nach § 14 UGB
	  &lt;p&gt;Das Briefpapier – seit eh und je eines der ganz wichtigen stilistischen und optischen Kennzeichen des Unternehmens und Ausdruck des Unternehmensgeistes. Jeder hat seine individuellen Vorstellungen, wie es aussehen muss. Ob monochrom oder möglichst bunt, mit Logo oder nur Schrift, der Phantasie sind nahezu keine Grenzen gesetzt. Aber eben nur nahezu.&lt;p/&gt;
	  &lt;p&gt;Das mit 1. Jänner 2007 in Kraft getretene Unternehmensgesetzbuch sieht für Unternehmer, die ins Firmenbuch eingetragen sind, eine Reihe von besonderen Verpflichtungen vor. Eine solche ist die in § 14 UGB festgesetzte Liste jener Daten, die ein Unternehmer zwingend auf seinen Geschäftsbriefen anführen muss.&lt;br/&gt;
	  Zunächst stellt sich aber die Frage: Wen betrifft das wirklich?&lt;p/&gt;
	  &lt;p&gt;Einerseits natürlich Kapitalgesellschaften (beispielsweise GmbH, AG, Genossenschaften), die Unternehmer kraft Rechtsform sind. Sie entstehen rechtlich erst durch ihre Eintragung ins Firmenbuch, die Bestimmungen des § 14 UGB sind für sie also von zentraler Bedeutung. Darüber hinaus können Einzelunternehmer (früher »Einzelkaufleute«), Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften sich ins Firmenbuch eintragen lassen. Für sie gelten dann dieselben Formvorschriften.&lt;p/&gt;
	  &lt;p&gt;Zwingend anzugeben sind demnach bei allen diesen Unternehmensformen:&lt;br/&gt;
	  / Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht&lt;br/&gt;
	  / Darüber hinaus müssen Personengesellschaften (OG oder KG), bei denen kein Komplementär eine natürliche Person ist, (in erster Linie die GmbH &amp; Co KG) diese Angaben auch über das Komplementär-Unternehmen anführen. Einzelunternehmer, deren Firmenname nicht aus ihrem eigenen Namen besteht, müssen auch ihren Namen angeben.&lt;p/&gt;
	  &lt;p&gt;Verfügt ein Unternehmen über Zweigniederlassungen, die ein eigenes Briefpapier führen, müssen die genannten Angaben sowohl für den Firmensitz (Sitz der Geschäftsleitung) als auch für die Zweigniederlassung abgedruckt werden. Diese Verpflichtungen beziehen sich auf alle Geschäftsbriefe des Unternehmens, die nicht aufgrund einer bereits bestehenden Geschäftsbeziehung unter der Verwendung von Vordrucken versendet werden. Allerdings müssen Bestellscheine stets alle genannten Angaben enthalten.&lt;p/&gt;
	  &lt;p&gt;Verstößt ein Unternehmen gegen die in § 14 UGB festgelegten Formvorschriften, kann das Firmenbuchgericht die Geschäftsleitung mittels einer Zwangsstrafe dazu anhalten.&lt;p/&gt;</description>
      <author>keinspam@horaczek.net (rudolf horaczek)</author>
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      <pubDate>Fri, 15 Jun 2007 09:34:45 +0100</pubDate>
      <source url="http://www.schreiblabor.at/">Balazs Esztegar</source>
      <category>themen</category>
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